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AGB:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.
Mietvertrag Der Mietvertrag wird mit der Prisma Plus
GmbH befristet und nach Tagen, Monaten bemessen
abgeschlossen. Der Mietvertrag entsteht erst mit der
Bestätigung der Buchung durch die Prisma Plus GmbH als
Apartments Victoria.
2. Miete
2.1
Fälligkeit und Zahlung Abweichend von den
gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte
Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig
bei Bestätigung der Buchung der Ferienwohnung oder des
Apartments gesendet per e-mail oder Fax, jedoch spätestens bei
Bezug der Wohnung. Die Bankverbindung wird dem Mieter mit der
Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Zahlung erfolgen in bar,
per Überweisung oder Kreditkartenzahlung. Der Gast erhält
für die geleistete Zahlung eine Quittung oder Rechnung.
2.2.
Verzug Mit Bezug der Wohnung ohne Zahlung der Miete
gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter
ist dann für dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden
ersatzpflichtig.
3. Kündigung und vorzeitige
Beendigung des Mietvertrages Für Kündigung und
Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit
(Ziffer 1) gelten die folgenden Bestimmungen:
3.1.
Schriftliche Kündigung Die Kündigung hat zu ihrer
Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter hat die
Kündigung des Mietvertrages der Prisma Plus GmbH gegenüber zu
erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er
die Kündigung erklärt hat.
3.2. Pauschalierte
Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des
Mietvertrages durch den Mieter Für Kündigung und
sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den
Mieter gelten die folgenden Bestimmungen: Wenn der Mieter den
Mietvertrag kündigt, hater dem Vermieter den dadurch
entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der
Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine
pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen: Wird die
Kündigung mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Mietantritt
ausgesprochen, ist dem Vermieter kein Schadensersatz zu
leisten. Wird die Kündigung zwischen dem 1. und 7. Tag vor
Mietantritt ausgesprochen, sind 80% des Mietpreises fällig. Wird
die Kündigung am Tage des Mietantritts ausgesprochen oder der
Gast erscheint nicht zum vereinbarten Termin, ist der volle
Mietpreis zu erstatten. Dem Mieter bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass den Vermietern gar kein bzw. ein geringerer
Schaden entstanden ist.
4. Zweckentfremdung der
gemieteten Einheit Zweckentfremdungen der Wohnungen durch
u.a. Empfänge, Presseveranstaltungen, Foto-Shootings und
Feierlichkeiten jeglicher Art, ohne Einverständnis des
Vermieters, werden mit mindestens der dreifachen Tagesmiete in
Rechnung gestellt. Bei starken Verunreinigungen behält sich
der Vermieter das Recht vor, zusätzlich entstandene Kosten, dem
Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Mieter wird
darüber in Form einer Rechnung informiert. Die maximale
Personenanzahl darf die in der Buchungsbestätigung aufgeführte
Personenanzahl nicht überschreiten.
5. WLAN-Nutzung
Für die über das WILAN übermittelten Daten, die
darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen
Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter
selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige
Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die
daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist
verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht
einzuhalten. Es wird insbesondere: *das WLAN weder zum Abruf
noch zur Verbreitung von Seiten oder rechtswidrigen Inhalten zu
nutzen; *keine urheberrechtlich geschützten Güter
widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten, oder zugänglich
machen, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz
von Filesharingprogrammen; *die geltenden
Jugendschutzvorschriften zu beachten; *keine belästigenden,
verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder
verbreiten; *das WLAN nicht zu Versendung von
Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formunzulässiger
Werbung nutzen.
6. Gerichtsstand Der
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis
ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften das Amtsgericht
Berlin.
7. Salvatorische Klausel Sollten
einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen
unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige
Lösung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst
nahe kommt.
Berlin, April 2026
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